Antragstellung > Vorgehensweise

Von Ihrer Idee zum Projekt – Was die Antragsteller wissen müssen

Zug um Zug hat die Bayerische Forschungsstiftung in den letzten Jahren ihr Beratungsangebot ausgebaut. Moderne Kommunikationsstrukturen und eine effiziente interne Struktur ermöglichen es, Antragstellern die Unterstützung zu bieten, die sie brauchen, um ihre Ideen in einen Erfolg versprechenden Antrag umzusetzen und ein bewilligtes Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Dazu steht die Geschäftstelle selbstverständlich für persönliche Beratungsgespräche insbesondere im Vorfeld des förmlichen Antragsverfahrens und für Besuche vor Ort zur Verfügung (siehe Kontakt).

Vor der Antragseinreichung

Die Mehrzahl der Antragsteller reicht zunächst eine formlose Projektskizze bei der Geschäftsstelle ein (Skizzengliederung Forschungsverbund oder Skizzengliederung Kooperationsprojekt). Dieser erste Schritt ermöglicht es, bereits vor einer aufwändigen Antragstellung, zielgerichtete Tipps zur Antragstellung zu geben. Sollte ein Antragsteller einen Kooperationspartner suchen, kann die Geschäftsstelle aufgrund der langjährigen Erfahrung geeignete Partner aus Bayern benennen und mit ihren Kontakten als „Türöffner“ behilflich sein.

Der Antrag

Jedes Projekt braucht einen federführenden Antragsteller und mindestens einen projektbeteiligten Partner. Forschungsverbünde haben jeweils einen Sprecher aus der Wissenschaft bzw. Wirtschaft. Grundsätzlich sollen sich unabhängige Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammenfinden. Nur in diesem Tandem ist eine Antragstellung möglich. Die Zahl der Projektbeteiligten kann je nach der Art der Themenstellung variieren und die Zusammensetzung interdisziplinäre Schnittstellen berücksichtigen.

Die Förderung beträgt im Regelfall maximal 50 %. Die anderen 50 % werden als Eigenleistung der beteiligten Partner erwartet. Diese kann auch in geldwerten Leistungen, also in Personal- und Sachkosten, erfolgen.

Obwohl die Stiftung bemüht ist, bürokratische Hürden möglichst gering zu halten, erfordert das Verfahren gewisse Grundsätze (Bewilligungsgrundsätze). Deshalb berät die Geschäftsstelle gerne bei der Aufstellung der Kosten- und Finanzierungspläne ebenso wie bei der Darstellung der wissenschaftlichen Inhalte.

Für die Antragseinreichung bietet die Stiftung ein elektronisches Online-Antragsformular an (Antragsformular für postalischen bzw. digitalen Versand oder alternativ Antragsformular mit ELSTER-Unternehmenskonto). Es enthält alle wichtigen Informationen und begleitet den Antragsteller wie ein Leitfaden durch die Antragsformalitäten. Die Zusendung auf elektronischem Weg ist über die Formularanwendung möglich. Bitte entscheiden Sie sich beim Antragsformular für eine Einreichungsvariante. Ein nachträglicher Wechsel (Vorlage wurde z. B. mit dem Antragsformular für den postalischen bzw. digitalen Versand erstellt und soll dann mit ELSTER-Authentifizierung übermittelt werden) ist nicht möglich.

Von der Antragseinreichung zur Entscheidung

Die Antragseinreichung ist an keine Fristen gebunden. Jeder Antrag wird von mehreren externen Fachgutachtern geprüft und bewertet. Bei Forschungsverbünden werden Gutachtergremien einberufen. Entscheidende Kriterien sind z. B. die Innovationshöhe, die Originalität der Idee, die Kompetenz der Beteiligten aber auch mögliche Arbeitsplatzeffekte sowie die spätere Umsetzbarkeit und Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse. Ist die externe Bewertung abgeschlossen, durchläuft jeder Antrag die Entscheidungsgremien der Stiftung. Parallel geben die fachlich zuständigen Staatsministerien eine Stellungnahme ab. Eine erste Prioritätensetzung erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat. Dieses Gremium ist besetzt mit führenden Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft. Hier wird jeder Antrag mit den hierzu erstellten externen Gutachten ausführlich diskutiert und ein Vorschlag für das Votum des Stiftungsvorstands erarbeitet. Die Förderentscheidung selbst trifft der Stiftungsvorstand im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat. In der Regel vergeht von der Antragseinreichung bis zur Entscheidung ein Zeitraum von rund 6 Monaten. Es kommen jährlich zirka 35-45 Projekte zur Förderung.

Mehr siehe Download: Formulare und Dokumente

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