Förderprogramm

Mit ihrem Förderprogramm „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ fördert die Stiftung ganz gezielt die Forschung und Entwicklung von Zukunftstechnologien in acht Schwerpunktbereichen:

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der im Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung festgelegten Bestimmungen, der Satzung, der Bewilligungsgrundsätze, der allgemeinen haushaltrechtlichen Bestimmungen im Freistaat Bayern und der Förderrichtlinien, die den Rahmen der AGVO nutzen.

Förderzwecke und -gegenstand

Die Förderung soll Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den genannten Schwerpunktbereichen durchzuführen. Sie soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, neue Verfahren und neue Technologien ermöglichen oder beschleunigen. Im Fokus stehen Vorhaben, die nur in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Partnern aus der Wirtschaft mit einem (oder mehreren) Partnern aus der Wissenschaft erfolgreich zu bewältigen sind:

Innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Technologien, Verfahren, Produkten und Dienstleistungen,in begründeten Ausnahmefällen auch Durchführung von Studien über die technische Machbarkeit für Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.

Kleine und mittlere Unternehmen

Die Stiftung will möglichst vielen Berechtigten den Zugang zu Fördergeldern einräumen (Bewilligungsgrundsätze). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.

KMU werden definiert als Unternehmen, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben und
  • eigenständig sind, d. h. keine Partnerunternehmen bzw. verbundene Unternehmen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt die Höhe der Förderung für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Aufwendungen

  • bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung
  • bis zu maximal 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung.

Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt. Eine Kumulierung mit Mitteln der EU bzw. anderen staatlichen Beihilfen ist unter Beachtung von Art. 8 AGVO möglich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGVO.

Weitere Details siehe Förderrichtlinien