Antragstellung > Bewilligungsgrundsätze

Klare Grundsätze – faire Regeln – transparente Verfahren

Der sorgsame Umgang mit den Stiftungsmitteln erfordert klare Grundsätze und Regeln.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Außerdem Mitglieder und Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Allen diesen Antragsberechtigten gemeinsam: Sie müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben. Zudem ist das jeweilige Vorhaben vorrangig in Bayern durchzuführen. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner ist möglich.

Antragskategorien

Eine Antragstellung ist in drei Kategorien von Fördervorhaben möglich:

  • Kleinprojekte
  • Kooperationsprojekte
  • Forschungsverbünde.

Forschungsverbünde unterscheiden sich von Kooperationsprojekten dadurch, dass sie ein bedeutendes, im Vordergrund wissenschaftlich-technischer Entwicklung stehendes "Generalthema" behandeln, eine große Anzahl von Mitgliedern aufweisen, ein hohes Finanzvolumen haben und eine eigene Organisationsstruktur aufbauen.

Kleinprojekte mit einem Fördervolumen von bis zu 50 T€ werden in einem vereinfachten Entscheidungsverfahren behandelt.

Bewilligungsvoraussetzungen

Bei ihren Förderungen folgt die Stiftung klaren Grundsätzen:

  • jedes Vorhaben ist von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam zu tragen,
  • das besondere Augenmerk gilt klein- und mittelständischen Unternehmen,
  • alle Vorhaben müssen innovativ sein; dabei soll künftiges wirtschaftliches Potenzial erkennbar sein,
  • der Schwerpunkt liegt bei der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung,
  • die Projektdauer wird befristet: die Förderung soll 3 Jahre nicht überschreiten,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Projekt noch nicht begonnen sein.

Für eine Bewilligung gelten Nebenbestimmungen, die zum Download bereitstehen.

Bewilligungsbescheid

Maßgeblich für die Projektdurchführung  ist der erteilte Bewilligungsbescheid. In ihm werden die Fördersumme und die Förderquote ausgewiesen. Basis sind die im Antrag gemachten Angaben. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Die Einverständniserklärung zum Bewilligungsbescheid finden Sie hier.