Die Bayerische Forschungsstiftung, 1990 gegründet, stellt jährlich Fördermittel von gut 20 Mio. € zur Verfügung. Das Stiftungsvermögen beläuft sich auf ca. 380 Mio. €.
Nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes (siehe Gesetz) über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung vom 1. August 1990 hat die Stiftung den Zweck,
zu fördern.
Zwei Arten von Vorhaben werden gefördert: Einzelprojekte und Forschungsverbünde (siehe Antragstellung), zudem vergibt die Stiftung Stipendien für den Wissenschaftleraustausch (siehe Internationale Zusammenarbeit). Die befristeten Vorhaben müssen von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam getragen werden. Ziel ist eine spätere wirtschaftliche Wertschöpfung aus den Ergebnissen in den Schwerpunktbereichen Life Sciences, I&K-Technologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik (siehe Förderprogramm).
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Mitglieder oder Einrichtungen bayerischer Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind, mit Sitz bzw. Niederlassung in Bayern. Die Antragsteller werden professionell beraten. Externe Gutachter und ein Wissenschaftlicher Beirat sorgen dafür, dass die Stiftungsgremien nur die besten Projekte auswählen (siehe Vorgehensweise). In über der Hälfte der Projekte entstehen zusätzliche, unerwartete Ergebnisse und in über 85 Prozent kommt es zu einer wirtschaftlichen Verwertung (siehe Zahlen und Fakten).
Rund 640 Projekte wurden bisher gefördert und ca. 437 Stipendien gewährt. Durch die obligatorische Co-Finanzierung mit Geldern aus der Wirtschaft wurden die ausgereichten Stiftungsmittel von bislang rd. 469 Mio. € mehr als verdoppelt. Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam konnten damit einen Gesamtbeitrag zur Innovationsförderung von rd. 1.044 Mio. € anstoßen. (Stand 12/2011)