Der sorgsame Umgang mit den Stiftungsmitteln erfordert klare Grundsätze und Regeln.
Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Außerdem Mitglieder und Einrichtungen bayerischer Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Allen diesen Antragsberechtigten gemeinsam: Sie müssen ihren Sitz in Bayern haben oder hier mit Niederlassungen vertreten sein. Zudem ist das jeweilige Vorhaben vorrangig in Bayern durchzuführen. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner ist möglich.
Eine Antragstellung ist in drei Kategorien von Fördervorhaben möglich:
Forschungsverbünde unterscheiden sich von Einzelprojekten dadurch, dass sie
ein bedeutendes, im Vordergrund wissenschaftlich-technischer Entwicklung stehendes "Generalthema" behandeln, eine große Anzahl von Mitgliedern aufweisen, ein hohes Finanzvolumen haben und eine eigene Organisationsstruktur aufbauen.
Kleinprojekte mit einem Fördervolumen von bis zu 50 T€ werden in einem vereinfachten Entscheidungsverfahren behandelt.
Bei ihren Förderungen folgt die Stiftung klaren Grundsätzen:
Für eine Bewilligung gelten Nebenbestimmungen, die zum Download bereitstehen.
Maßgeblich für die Projektdurchführung ist der erteilte Bewilligungsbescheid. In ihm werden die Fördersumme und die Förderquote ausgewiesen. Basis sind die im Antrag gemachten Angaben. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (siehe Muster Bewilligungsbescheid). Die Einverständniserklärung zum Bewilligungsbescheid finden Sie hier.
Bewilligte Mittel werden den Empfängern zum eigenverantwortlichen Einsatz überlassen. Umschichtungen und Anpassungen während der Projektlaufzeit sind nach Absprache mit der Stiftung möglich. Die Mittel sind nicht an Haushaltsjahre gebunden. Sie verfallen demnach nicht zum Ende eines Haushalts- oder Kalenderjahres.
Empfänger von Fördermitteln haben jährlich in Zwischenberichten anhand von "Meilensteinen" den Projektfortschritt zu dokumentieren und anhand von geeigneten Unterlagen die ordnungsgemäße Mittelverwendung nachzuweisen. Diese Nachweise dienen als Basis für die weitere Förderung (siehe Projektverwaltung).
Die Stiftung behält sich vor, ihre Förderungen aus wichtigem Grund einzustellen. Wichtige Gründe sind vor allem:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nach Abschluss jeder Fördermaßnahme sind sowohl ein zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Mittel als auch ein sachlicher Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen. Die Bereitschaft der Empfänger von Fördermitteln, die erzielten Projektergebnisse ohne Verzögerung der Öffentlichkeit in geeigneten (Fach-)Medien zugänglich zu machen, wird vorausgesetzt (siehe Projektverwaltung).